Die Hausgeldabrechnung und der Wirtschaftsplan

 

WasserrechnungErste Verwalterpflicht ist die korrekte kaufmännische Verwaltung, sprich die Erstellung der Hausgeldabrechnung und des Wirtschaftsplans. Hier bieten wir unseren Kunden über unsere Fachsoftware alle Klarheiten, die gewünscht werden und die individuell auf die Vorgaben der Teilungserklärungen zugeschnitten werden. Unsere Kunden (Eigentümer) erhalten immer Informationen und auf Anforderung auch Einsichtnahme in alle notwendigen Unterlagen des Verwaltungsobjekts. Ein ständiger Informationsaustausch und die Transparenz der Verwaltungsleistung sind wichtig als Basis für eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Eigentümer und uns als Verwalter.