Die für die Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Aareal Bank AG geführten Bankkonten werden als „Offene Fremdgeldkonten“ geführt. Dies bedeutet im Einzelnen, dass die Bankkonten außerhalb des Vermögens der Objekt plus Immobilienverwaltung GmbH insolvenzsicher, gemäß den gesetzlichen Vorgaben, auf die jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaften angelegt werden.
Der Kontoeröffnungsantrag wird vom Wohnungseigentumsverwalter unterzeichnet, dem gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 6 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) insoweit gesetzliche Vertretungsmacht zukommt. Der Bank gegenüber legitimiert sich der Verwalter durch die Vorlage des Verwaltervertrages bzw. einer Verwaltervollmacht; eine Liste der Wohnungseigentümer mit postalischer Adresse jedes einzelnen Eigentümers ist ebenfalls vorzulegen.
Die Objekt plus Immobilienverwaltung GmbH führt diese Konten in einem eigens für die Eigentümergemeinschaften bestehenden „Kontosystem“ bei der Aareal Bank AG, welches für die Aufnahme und Verwaltung fremden Vermögens optimiert ist. Insofern besteht ein Kontosystemvertrag mit der Objekt plus Immobilienverwaltung GmbH, der als Rahmenvertrag die Durchführung des Zahlungsverkehr und der damit verbundenen Dienstleistung regelt.
Im Kontoführungsvertrag wird unter Legitimationsprüfung auf die Mitteilungspflichten des Kontosystemvertrages hingewiesen, welcher unter anderem die Informationspflichten des Verwalters bei Beendigung der Verwalterstellung sowie die Pflichten des Verwalters nach dem Geldwäschegesetz regelt.