Unsere Lösung für mehr Flexibilität und Sicherheit.
„Es ist unklug, zuviel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter,
für eine gute Dienstleistung zu wenig zu bezahlen.“
Sie kennen das: Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehen einen langfristigen Vertrag ein. Zur Sicherheit beider Parteien vereinbaren sie eine „Probezeit“.
Es wird geprüft, abgewägt und die Leistung des jeweils Anderen eingeschätzt.
Fühlt man sich wohl, ist alles in Ordnung und einer dauerhaften Zusammenarbeit steht nichts mehr im Wege.
Stimmt aber etwas nicht oder man ist unzufrieden, wünscht man sich einen schnellen Ausstieg aus der Situation und macht von dem Instrument der „Probezeit“ Gebrauch und kündigt das Anstellungsverhältnis.
Dieses Prinzip des gegenseitigen Vertrauens und der Überprüfung haben wir als Hausverwaltung übernommen und bieten Ihnen in diesem Rahmen unserer Verwalterbestellung ebenfalls eine Probezeit an, zum beiderseitigen Vorteil.
Vergleichen Sie uns mit anderen Hausverwaltungen. Dabei hilft Ihnen unsere Vergleichs-PDF. Sollten Sie innerhalb der ersten 6 Monate unserer Zusammenarbeit mit uns und unseren Leistungen nicht zufrieden sein, so können Sie – ohne Angabe von Gründen – die Zusammenarbeit mit einer Frist von einem Monat leicht und unkompliziert kündigen.
Sie können sicher sein, wir arbeiten täglich daran, dass Sie dies nicht machen und zufrieden mit der angebotenen Dienstleistung sind. Dieses vertraglich zugesicherte Recht auf eine vorzeitige Kündigung innerhalb der Probezeit hat bisher noch keiner unserer Kunden in Anspruch genommen, worüber wir uns sehr freuen.