Es entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn der Verwalter für Handwerkeraufträge, die über das bloße Reparieren hinaus gehen, Vergleichsangebote einholt.
Bei einer der Gemeinschaft vorgelegten Beschlussfassung über eine Dachsanierung zum Beispiel, sollten mindestens drei Vergleichsangebote eingeholt werden und der Gemeinschaft zur Entscheidung vorgelegt werden....