Die Jahresabrechnung

Erste Verwalterpflicht ist die korrekte kaufmännische Verwaltung, sprich die Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans. Hier bieten wir unseren Kunden über unsere Fachsoftware alle Klarheiten, die gewünscht werden. Individuell auf die Vorgaben unserer Kunden zugeschnitten. Unsere Kunden (Eigentümer) erhalten immer Informationen und auf Anforderung auch Einsichtnahme an alle notwendigen Unterlagen des Verwaltungsobjekts. Ein ständiger Informationsaustausch und die Transparenz der Verwaltungsleistung sind wichtig als Basis für eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Eigentümer und uns als Verwalter.

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