… ist beschlossene Sache
Die große Koalition hat im Februar die vieldiskutierte Mietpreisbremse beschlossen. Demnach sollen die Mieterhöhungen in Ballungsgebieten auf höchstens zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt werden. Wie im Gesetzesentwurf vorgesehen, sind Neubauten und kernmodernisierte Altbauten von dieser Regelung ausgenommen. Damit soll die Schaffung neuen Wohnraums durch Neubauten und Sanierungen nicht verhindert werden.
Wohnungsneubau als Lösung
Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e. V. (DDIV) begrüßt zwar, dass die Hauptforderungen der Immobilienwirtschaft, wie die unbefristete Herausnahme neu errichteter Wohnungen und die Befristung der Mietpreisbremse auf fünf Jahre, Berücksichtigung gefunden haben, kritisiert das Gesetz aber als unnützen Eingriff in den freien Mietmarkt. Nach Meinung des Spitzenverbandes können nur die Schaffung neuen Wohnraums die teils angespannte Wohnsituation in Ballungszentren entschärfen.
Künftig zahlt der Auftraggeber
Mit dem „Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs“ kommt auch das Bestellerprinzip. Maklerleistungen bei der Vermittlung von Mietwohnungen müssen demnach von demjenigen bezahlt werden, der diese beauftragt.
Inkrafttreten noch vor der parlamentarischen Sommerpause
Am 27. März wird das Gesetz im Bundesrat beschlossen werden. In Kraft tritt das „Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung“ wohl noch vor der parlamentarischen Sommerpause.
Doch bevor das Gesetz für die Begrenzung bei Neumietverträgen greift, müssen die Bundesländer zunächst die betreffenden Regionen festlegen. Die entsprechende Verordnung soll direkt nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten, so dass die Länder die Verordnungen über den regionalen Wirkungsbereich erlassen können.
Quelle: DDIV