News 12. KW 2015: Bevor der Baum fällt …

DSCN7291Seit einigen Jahren treten Stürme auch in gemäßigten Lagen immer häufiger auf. Durch einen heftigen Sturm werden die Wurzelbereiche angerissen und beim nächsten Unwetter werden die Bäume ggf. ausgehoben. Da der Grundstückseigentümer die Verkehrssicherungspflicht hat, ist er für auftretende Schäden schadensersatzpflichtig, sollte er für seine Bäume keine ausreichenden Kontroll- und Vorsorgemaßnahmen getroffen haben.

Wie läuft eine visuelle Baumkontrolle ab? Was ist zu tun?

Nach einer ersten visuellen Baumkontrolle durch den Verwalter oder das die Liegenschaft betreuende Gartenbauunternehmen, wird aufgrund der Verkehrssicherungspflicht durch den Verwalter festgelegt, ob z.B. ein Baumsachverständiger hinzugezogen wird. In regelmäßen Abständen sollten Baumbestände durch einen Baumsachverständigen kontrolliert werden. Bei größeren Baumbeständen empfiehlt sich dies, da die schriftliche Bewertung des Baumbestandes der Nachweis für die Ordnungsmäßigkeit der  Verwaltung ist. Sollte ein komplexer Schaden am Baumbestand durch den Sachverständigen festgestellt werden, gibt dieser Handlungsmaßnahmen vor, die z.B. die Fällung des Baumes oder eine/mehrere Baumsanierungen zur Folge haben können. Aber auch wenn keine Schädigungen vorliegen, gibt der Sachverständige Pflegehinweise (Kronenrückschnitt, Kronensicherung, Jungbaumschnitt, etc.), die insbesondere für den Erhalt und die richtige Pflege des Baumbestandes unablässig sind. Bei einem nächsten Kontrollintervall werden die durchgeführten Maßnahmen durch den Sachverständigen überprüft und ggf. Folgemaßnahmen (Pflegeschnitt, Masariakontrolle, etc.) durch ihn festgelegt.

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