News 13. KW 2015: Wichtige Abrechnungsinformation für Kapitalanleger!

DSCN7297Um die Nebenkostenabrechnungen der Mieter für das Kalenderjahr 2014 vollständig erstellen zu können, benötigt die Verwaltung den Grundsteuerbescheid des Kalenderjahres 2014.

Bitte übersenden Sie dem für Sie zuständigen Verwalter eine Fotokopie des Grundsteuerbescheides. Sie erleichtern ihrem Verwalter damit die Erstellung der Nebenkostenabrechnung, Rückfragen werden vermieden. Grundsteuerbescheide, die der Verwaltung nicht vorliegen, können in den aktuellen Nebenkostenabrechnungen leider nicht berücksichtigt werden.

Sollten Sie Rückfragen rund um die Nebenkostenabrechnung haben, Ihr Verwalter steht Ihnen selbstverständlich sehr gern  zur Verfügung.

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