Für Hauseigentümer, Wohnungsverwaltungsgesellschaften und andere Aufzugsbetreiber gelten ab Juni 2015 verschärfte Vorschriften. Die vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Neufassung der Betriebssicherheits -Verordnung regelt den Betrieb von Aufzügen in Deutschland.
Die wichtigste Änderung ist, dass Aufzüge zukünftig strenger kontrolliert werden. Technisch veraltete Anlagen müssen den Betriebsbedingungen angepasst und ein Notfallplan erstellt werden. Ebenso müssen die veralteten Anlagen mit modernen Notrufsystemen nachgerüstet werden. In Deutschland betrifft dies schätzungsweise 630.000 deutsche Aufzüge.
Sollten Sie fragen dazu haben, sprechen Sie bitte ihren verantwortlichen Verwalter an.