News 4. KW 2015: Zu schön, um wahr zu sein …

Streit gibt es in Eigentümerversammlungen immer seltener …. Zu schön, um wahr zu sein!

Die Praxis sieht aber für gewöhnlich anders aus. Die Wohnungseigentümergemeinschaften erwarten von Ihren Verwaltern immer öfters, dass „ihr“ Verwalter sowohl in juristischen, technischen und kaufmännischen Fragen für alle individuellen Probleme die passende Antwort und vor allem nachhaltige Lösung bereit hält. Sollte dies „einmal“ nicht der Fall sein, sind Meinungsverschiedenheiten und vor allem gerichtliche Auseinandersetzungen mit oder gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft vorprogrammiert. Vielmals geht es gar nicht um den Sachverhalt selbst, sondern es geht um das „Prinzip“! Um immer dann, wenn „Prinzip“ ins Spiel kommt, bedeutet das für den Verwalter einerseits viel Arbeit und für die klagende Partei ein nicht zu unterschätzendes Kostenrisiko. Auch ist dabei zu bedenken, dass es sich bei der Betreuung eines Klageverfahrens vor Gericht nicht um geschuldete Leistungen aus dem Verwaltervertrag handelt, sondern um Sonderleistungen, die der Verwalter erbringt.

Der Verwalter empfiehlt bei Meinungsverschiedenheiten immer, in einem gemeinsamen Gespräch die Differenzen, die bestehen, klar heraus zu stellen und sucht nach Lösungen ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Sehr oft gelingt dies auch, aber manchmal bestehen die Parteien aber auf ihrem Standpunkt und dann kommt es doch dazu, dass ein Richter die Angelegenheit entscheidet.

 

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