News 8. KW 2015: Austauschpflicht für veraltete Heizkessel

Heizkessel, die vor 1985 erbaut wurden und seit mehr als 30 Jahren in Betrieb sind, müssen ab diesem Jahr stillgelegt oder ausgetauscht werden. Vorgeschrieben wird dies von der derzeitigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Betroffen sind vor allem sogenannte Konstanttemperatur-Heizkessel , die die Temperatur nicht nach der gefragten Heizleistung anpassen.

Bei Nichtaustausch kann ein Bußgeld drohen.

Unberührt bleiben effiziente Brennwert- und Niedertemperatur-Heizkessel mit einem besonders hohen Wirkungsgrad. Auch ausgenommen sind Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, die von den Eigentümern seit 1. Februar 2002 selbst genutzt werden.

Es gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren!

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