Die Übernahme einer neuen Liegenschaft gestaltet sich für jeden Verwalter als große Herausforderung, da an die Übernahme vom Vorverwalter gewisse Regularien gebunden sind und darüber hinaus gesetzliche Vorgaben eingehalten werden müssen.
Oftmals haben Eigentümer, die in der Liegenschaft schon viele Jahre leben, einen deutlich besseren Einblick und Überblick über die Probleme der Liegenschaft, als es zum Beispiel ein neu gewählter Wohnungseigentumsverwalter haben kann. Ein Verwalter ist Sachwalter der Immobilie und muss sich zuerst einmal einen Überblick über die Immobilie verschaffen. Dies ist sicherlich, neben der Einrichtung der Liegenschaft, der (hoffentlich) vollständigen Übernahme der Stammdaten, der Übernahme der Buchhaltung und Bankkonten, des neu einzurichtenden SEPA-Zahlungsverkehrs, der Erstellung der Vorjahresabrechnung, der Übernahme von Rechtsfällen oder Beschlussanfechtungs-verfahren, die Aufstellung eines stimmigen Vermögensstatus, usw. usw. eine der wichtigsten Aufgaben bei der Übernahme einer Liegenschaft. Ist in der Liegenschaft darüber hinaus noch Sanierungsstau vorhanden, wird die Übernahme einer Liegenschaft immer schwieriger und führt den Verwalter schnell an die Grenzen der Wirtschaftlichkeit.
Darüber hinaus fordern Eigentümer recht schnell nach dem Übernahmezeitpunkt, dass „nun endlich“ einmal etwas passiert und die dringend anstehenden Probleme „gelöst“ werden. Dabei wird aber sehr gern vergessen, dass nicht die neue Verwaltung für die Masse an Problemen verantwortlich war/ist, sondern diese Häufung von Problemen dadurch verursacht wurde, dass entweder zu lange an einem Verwalter festgehalten wurde, der einer ordnungsgemäßen Sacharbeit nicht nachkam oder aber der Beschluss zu einem Verwalterwechsel zu lange durch die Eigentümergemeinschaf hinaus gezögert wurde.
Abgrenzungen und ein über viele Jahre nicht durchgeführter Vermögensstatus (Nullabgleich) verursachen bei der ersten Abrechnungserstellung oftmals große Probleme und werfen hohe Differenzen zwischen den Aktiv- und Passivkonten im Vermögensstatus aus. Erklären muss das natürlich der neue Verwalter, wofür er eigentlich ohne Sachkenntnis der Vorjahre nicht in der Lage ist. Darüber hinaus wird der neue Verwalter versuchen, die Abrechnung auf den Buchhaltungsdaten des alten Verwalters aufzubauen. Auch dies ist oftmals eine Herausforderung, der sich das Rechnungswesen des neuen Verwalter stellen muss. Je größer die Liegenschaft ist, desto schwieriger ist die Abrechnungserstellung auf Daten, die ein „Anderer“ gebucht hat. In vielen Fällen ein hoffnungsloses Unterfangen bei dem am Ende nur übrig bleibt, das komplette Abrechnungsjahr neu zu buchen, um eine verlässliche Abrechnung in der ersten Eigentümerversammlung zu präsentieren. Bei einer Belegprüfung kommt der neue Verwalter dann sehr schnell in Erklärungsnöte, da er dem prüfenden Verwaltungsbeirat erklären muss, warum welche Ausgaben für was erfolgt sind.
Räumen Sie „ihrer“ neuen Verwaltung eine faire Chance ein, sich in die Verwaltungsarbeit und vor allem in die Probleme, die nicht nur eine neue Liegenschaft sondern auch die Verwaltungsübernahme vom Vorverwalter mit sich bringt, ruhig und zielorientiert einarbeiten zu können. Nur dadurch kann gewährleistet werden, dass Ihr Verwalter die Probleme vollumfänglich erfasst und gemeinsam mit dem Verwaltungsbeirat eine Vorgehensweise für die Abarbeitung und Lösung trifft.
Haben Sie Fragen zur Verwaltungsübernahme. Hier stehen Ihnen die Sachbearbeiter der Objekt plus Immobilienverwaltung GmbH, aber auch die Prokuristin oder der Geschäftsführer sehr gern zur Verfügung. Sprechen Sie uns an, denn nur wer fragt kann auch eine Antwort erhalten!