News März 2016: Der Verwaltungbeirat und der „interessierte“ Eigentümer – Last und/oder Lust für den Verwalter!

DSCN7324In der Praxis hat der Verwaltungsbeirat oftmals eine gern unterschätze Rolle innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft. Für die Wohnungseigentümergemeinschaft dient der Verwaltungsbeirat als wichtige Schnittstelle zwischen der Gemeinschaft und dem beauftragten Wohnungseigentumsverwalter.

Für einen Verwalter ist es oftmals nicht leicht, auf die individuellen Wünsche und Forderungen der Verwaltungsbeiräte und gleichzeitig der Eigentümer zufriedenstellend eingehen zu können.  Beiräte und Eigentümer legen und leben Prioritäten vielmals unterschiedlich und  haben Wünsche und unterschiedliche Forderungen an den Verwalter! Und genau darin liegt oftmals das Problem!

Der Gesetzgeber hat hier den Verwalter mit den Regelungen innerhalb des § 29 WEG alleine gelassen. § 29 WEG regelt unter anderem die Aufgaben des Verwaltungsbeirates. Demnach unterstützt der Verwaltungsbeirat den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben. Ein relativ nichtssagender Satz, der in vielen Gemeinschaften für Interpretationen und „eigene“ Auslegungen Platz einräumt. Ein guter Verwalter zeichnet sich dadurch auf, dass er dem Verwaltungsbeirat „zuhört“ und gewährleistet, dass die Anregungen und Wünsche auch umgesetzt werden. Dabei darf man aber nicht außer Acht lassen, dass der Verwalter für Schäden, die durch seine Verwaltungsarbeit verursacht werden, über seinen Versicherungsschutz eintritt. Es ist also Verständnis gefordert, wenn der Verwalter vielleicht das ein oder andere Mal einen Wunsch oder eine Anregung aus Haftungsgründen nicht einhundertprozentig umsetzt und eine Aktivität zurückstellt, bis er einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft in der nächsten Eigentümerversammlung hat.

Kommunikation ist das Zauberwort in der Zusammenarbeit zwischen Verwaltungsbeirat und Verwalter. Ein gutes Zusammenwirken von Verwalter und Verwaltungsbeirat hat den großen Vorteil, dass der Verwalter die Interessen der Eigentümer bei seiner Arbeit bestmöglich berücksichtigen kann. Handlungsbedarf, Ideen, Anregungen werden dem Verwalter über den Verwaltungsbeirat zugetragen. Eigentümer und Beiräte sind täglich in der Wohnanlage und bemerken so manches Problem viel schneller, als es der Verwalter mit regelmäßigen Objektkontrollen überhaupt kann. Aus diesem Grund ist es sachdienlich, wenn sich Eigentümer mit Wünschen, Ideen oder Anregungen an den Verwaltungsbeirat wenden.  Dieser wird dann mit der Verwaltung entsprechend kommunizieren und gewünschte Ergebnisse können so  durch den Verwaltungsbeirat formuliert werden. So werden zum Beispiel unnötige Entscheidungsvorbereitungen vermieden, der Verwalter kann auf Wünsche zielgerichtet eingehen und vermeidet unnötigen und zeitraubenden Schriftverkehr mit einzelnen Eigentümern. Eine Vorgehensweise, die sowohl für Eigentümer als auch für den Verwalter ein Gewinn sein kann.

Nutzen Sie also ihren guten Draht zum Verwaltungsbeirat um Informationen und Sachstände über die Verwaltungsarbeit zu erhalten. Ihr Verwalter wird wird es ihnen mit guter Sacharbeit danken – denn dafür hat er dann die entsprechende Zeit.

Kommentare sind deaktiviert.