... dass ab 1. Januar 2015 das gesetzliche Messwesen geändert wurde. Dieses beinhaltet unter anderem die Pflicht für den Verwender eines Messgerätes, dieses spätestens 6 Wochen nach Inbetriebnahme an die nach Landesrecht zuständige Eichbehörde zu melden. Folgende Angaben sind gegenüber der Behörde zu tätigen:
- Geräteart (z.B. Wasserzähler oder Wärmezähler)
- Hersteller
- Typbezeichnung
- Jahr der Kennzeichnung
- Anschrift des Verwenders
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News 1. KW 2015: Ein gutes neues Jahr …
... wünscht Ihnen das Team der Objekt plus Immobilienverwaltung GmbH. Wir danken Ihnen für das Vertrauen, welches Sie uns entgegen gebracht haben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Objekt plus GmbH wünschen Ihnen ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2015.
...Frohe Weihnachten
Das Team der Objekt plus Immobilienverwaltung GmbH wünscht seinen Kunden eine besinnliche Adventszeit und ein frohes Weihnachtsfest....
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Unser neuer Internetauftritt
Seit heute ist unsere neue Internetseite Online. Alle Neuigkeiten von uns und aus der Welt der Immobilien erfahren Sie hier in unserem Blog. Bleiben Sie also neugierig.
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